Donnerstag, 4. Dezember 2025

Bekanntmachungen

Bekanngemacht wird durch Veröffentlichung auf der Webseite des GuLV nach § 6 Abs. 2 BekanntVo. Jedes Mitglied kann sich die Bekanntmachungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden in der Geschäftsstelle zur Mitnahme bereitgehalten.

Die aktuellen Haushaltssatzungen finden Sie hier
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz-LWVG) in der Fassung vom 11. Februar 2008, in Vebindung mit den maßgeblichen Satzungen der Mitgliedsverbände in den z. Zt. gültigen Fassungen wird bekanntgemacht, dass die nachstehend aufgeführten Wasser- und Bodenverbände/Sielverbände durch Beschluss der Verbandsorgane die Haushaltssatzung, den Haushalts-/Wirtschaftsplan und dessen Anlagen für das Haushalts/Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen haben. Jedes Verbandsmitglied kann für seinen Verband Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushalts-/Wirtschaftsplan und dessen Anlagen in der Geschäftsstelle zu den bekannten Öffnungszeiten nehmen.

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Einladung der wahlberechtigten Mitglieder des jeweiligen Verbandes zur Wahl des Verbandsausschusses sowie gleichzeitiger Unterrichtung der Mitglieder durch den Verbandsvorsteher über die Angelegenheiten des Verbandes.

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